Das Landeshundegesetz in Niedersachsen
Der Sachkundenachweis wurde für Neuhundehalter ab 2013 zur Pflicht.
Das heißt, jeder Hundehalter, der in den letzten 10 Jahren keinen oder für weniger als 2 Jahre einen Hund gehalten hat, muss nach dem Landeshundegesetz den Sachkundenachweis erbringen.
Ich bin vom Land Niedersachsen zugelassene Prüferin für den Sachkundenachweis in Theorie und Praxis, auch für Hundehalter, die aus anderen Hundeschulen kommen.
Prüfungen zur theoretischen Sachkunde finden bei uns regelmäßig an jedem zweiten Freitag im Monat statt. Sprechen Sie uns gerne an.
Wir ...
- schulen Sie zur Vorbereitung auf den theoretischen Sachkundenachweis durch einen entsprechenden Vortragsabend
- prüfen Sie in Theorie und Praxis
- bereiten Sie auf die praktische Prüfung durch Gruppenstunden oder Einzeltraining vor
Für Termine sprechen Sie uns gerne telefonisch, per Whatsapp oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
Hier noch ein paar Informationen zum Ablauf der praktischen Prüfung
Buchempfehlung
Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Sachkundenachweis empfehle ich das Buch "Hundeführerschein & Sachkundenachweis" von Gabriele Metz und Esther Schalke.
Das im Kosmos-Verlagerschienene Buch beinhaltet außerdem einen Frage-Antwort-Katalog.